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Steigende Heizkosten: Freiwillige Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung

Gaszähler

Steigende Energiepreise
Mustertext für freiwillige Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung

Seit einger Zeit steigen die Energiepreise. Es ist absehbar, dass in den meisten Mietverhältnissen die aktuellen Betriebkostenvorauszahlungen für dieses Jahr die tatsächlich anfallenden Kosten nicht decken werden und hohe Nachzahlungen zu erwarten sind. Daher ist es sinnvoll die Vorauszahlungen schon jetzt -rechtzeitig vor Beginn der neuen Heizsaison- anzupassen.

Ob das Recht des Vermieters besteht, eine Anpassung der Vorauszahlungen nur zeitnah im Zusammenhang mit einer Betriebskosten-Abrechnung vorzunehmen und ob sich die Anpassung auf bereits eingetretene konkrete Steigerungen beziehen muss, ist derzeit unklar.

Dies ändert freilig nichts an der Tatsache, dass die Kosten gestiegen sind und wohl sogar noch weiter steigen werden.   

Ein freiwillige Erhöhung der Vorauszahlung durch die Mieter ist hingegen immer möglich und rechtlich unbedenklich

Der beigefügte Mustertext kann verwendet werden, um die Mieter zu einer solchen freiwilligen Erhöhung der Vorauszahlungen aufzufordern.

GERN STEHEN WIR FÜR RÜCKFRAGEN ZUR VERFÜGUNG !